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Energiesparen für Hauseigentümer


Wohnhäuser bieten enorme Potenziale, um CO₂-Emissionen und Energiekosten einzusparen. Das spart Geld und schützt zugleich das Klima. Als Hauseigentümer müssen Sie sich dabei nicht einmal auf eine konkrete Maßnahme festlegen. Je nach Bedarf können verschiedene Möglichkeiten kombiniert werden.


energy-saving-4760139_Norbert Koch_pixabay

Gerade in der letzten Zeit hat sich in der Gesetzgebung zum Thema Energie viel getan. Eine der wichtigsten Änderungen für Hauseigentümer ist die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Gebäude, die vor 2009 gebaut wurden, durch die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holsteins 2021.

Dies bedeutet, dass beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage ab dem 1. Juli 2022 mindestens 15% des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energie zu decken ist. Als Erneuerbare Energie gilt unter anderem solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse. Die Pflicht kann ebenso durch Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden, sowie durch Bezugsverträge und grünen Wasserstoff. Eine anteilige Erfüllung kann durch einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erfüllt werden.


Weitere nützliche Informationen haben wir im Folgenden zusammengestellt:

Daneben können Sie sich auf der Internetseite des BMWK eine Broschüre über Fördermöglichkeiten für Hauseigentümer*innen herunterladen oder sich mit dem Sanierungskonfigurator die Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Immobilie ansehen.


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