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Förderprogramm Klimaschutz für Bürger*innen in Schleswig-Holstein


Die Landesregierung legt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu auf. Die Menschen in Schleswig-Holstein bekommen hierdurch die Möglichkeit, neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für Privathaushalte.

Die Landesregierung wird ab dem 16. Januar 2023 die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro, jedoch maximal 50 Prozent, fördern. Förderfähig sind nur Anlagen von 250 bis 600 Watt Leistung. Die Förderung ist beim Service-Portal der Landesregierung zu beantragen. Für die Balkonkraftwerke ist eine bestimmte Steckdose nötig, eine Wieland-Steckdose, um die Förderung zu erhalten. Des Weiteren ist aufgrund der großen Nachfrage die Förderung für Balkonkraftwerke erst ab dem 31 März wieder verfügbar.


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Weiter förderfähig im Rahmen des Förderprogrammes sind Förderungen des BAFAs als dual Förderung. Dies beinhaltet elektrisch betriebene Wärmepumpen in Höhe von 2.000 Euro, Anschluss an ein Wärmenetz in Höhe von 500 Euro, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungsanlagen in Höhe von 900 Euro. Gefördert wird maximal 60% bei kumulierter Förderung.

Weitere Informationen sind in der Richtlinie, der BAFA Webseite und im Service-Portal zu finden. Der Antrag ist beim Service-Portal zu stellen und benötigt einen Zuwendungsbescheid aus dem Förderprogramm des BAFA.

Ab Sommer 2023 werden auch Batteriespeicher und Wallboxen förderfähig sein. Für die Batteriespeicher wird es 750€ Förderung geben. Der Förderbetrag für die Wallboxen ist noch nicht bekannt.

Die Zeitfenster für die Förderung starten im Januar, April, Juli und Oktober; jeweils bis das Budget für die Zeitfenster erschöpft ist.

 

 


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