Um Licht in den Förderdschungel zu bringen, sind auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Weitere Auskünfte und Kontaktadressen zu diesem Themenkreis erhalten Sie bei der Leitstelle Klimaschutz der Kreisverwaltung Pinneberg unter der Telefonnummer 04101 / 212-108.
Fördermöglichkeiten bei Investitionen
Hausbesitzer, die ihre Energieverbräuche reduzieren und ihre Wohnnebenkosten senken wollen, können gleichzeitig auch etwas für den Klimaschutz tun.
Die Frage, mit welchen Fördermitteln sich z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen oder energetische Sanierungen bzw. energieeffiziente Neubauten finanzieren lassen, ist besonders für die private Entscheidung wichtig. Wenn Sie heute in die Bausubstanz und in die Heizungsanlage investieren, können Sie Ihre Energieverbräuche und die damit verbundenen Kosten für die nächsten Jahrzehnte bestimmen.
Fördermittel sind nicht unbegrenzt verfügbar, sondern in den meisten Fällen auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meistens nicht. Wenn Sie eine Förderung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Mit der geförderten Maßnahmen dürfen Sie häufig erst beginnen, wenn Sie eine schriftliche Zusage über die Förderung erhalten haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich gut informieren und unterschiedliche Förderprogramme mit einander vergleichen.
Beachten Sie besonders folgende Fragestellungen:
Haben Sie schon eine genaue Vorstellung, welche Maßnahme Sie umsetzten wollen? Planen Sie z.B. den Einbau einer solargestützten Holzpelletsheizung oder eine Dachisolierung?
Dann können Sie Informationen über die passenden Fördermittel in einem interaktiven Förderratgeber der von der Bundesregierung geförderten Internetseite "Klima sucht Schutz " abrufen. Weiterhin finden Sie hier unter anderem auch einen Modernisierungsratgeber, einen Heizcheck und einen Heizkostenvergleich für Neubauten und einen Ökostromrechner.
Sie wissen genau, dass Sie den Energieverbrauch senken wollen und möchten den Umfang der energetischen Sanierung unter dem Aspekt möglicher besserer Fördermittel noch einmal überdenken?
Dann finden Sie im Folgenden interessante Anhaltspunkte und weitere Links:
Seit 01.04.2009 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bank) ein neues Förderprogramm Energieeffizient Sanieren an. Das bisherige CO2 Gebäudesanierungsprogramm wurde eingestellt. Im Rahmen des neuen Förderprogramms Energieeffizient Sanieren können Sie einen Kredit oder einen Investitionszuschuss erhalten.
Förderfähig ist ein Gebäude, wenn vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW-Bank zu stellen.
Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung stellt Fördermittel für den Ausbau erneuerbarer Energien in Höhe von 350 Millionen € in 2008 zur Verfügung. Ab 2009 werden für diese Programm bis zu 500 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind u.a.
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich belohnt.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite der BAFA unter der Überschrift "Erneuerbare Energien".
Der Schleswig Holstein Fonds fördert noch bis zum 31.12.2009 z.B. energieoptimierte Gebäudesanierung, energiesparende Neubauvorhaben oder den Einbau von Vakuumsisolationspanelen als Wärmedämmung.
Im Kreis Pinneberg werden in verschiedenen Städten und Gemeinden auch kommunale Förderungsprogramme aufgelegt. Derzeit für die Bürgerinnen und Bürger in Elmshorn (Klimaschutzfonds Elmshorn) und Wedel (Klimaschutzfonds Wedel)
Auch für energetisch hochwertige Neubauvorhaben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite an, die Sie bei Ihrer Hausbank beantragen müssen.
Gefördert wird im Rahmen des Programms Energieeffizient Bauen die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Der erforderliche energetische Standard muss durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Bauherren oder Erwerber von neuen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung können die Anträge stellen. Dies sind z.B. Privatpersonen aber auch Wohnungsunternehmen, Gemeinden oder Kreise. Finanziert werden maximal 50.000 € pro Wohneinheit.
Informationen und Ansprechpartner zu diesem Themenbereich erhalten Sie bei der Leitstelle Klimaschutz der Kreisverwaltung Pinneberg unter 04101 / 212-108.
Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wie Sonne, Windkraft, Wasserkraft und Biogas eine erhöhte Einspeisevergütung gezahlt, die die Anlage (mit-) finanziert.
Eine Übersicht über die Einspeisevergütungen finden Sie unter
http://www.fotovoltaikshop.de/eeginfo.php oder unter
http://www.solarserver.de/solar-foerderung.html
Seit dem 01.Januar 2009 ist das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz in Kraft. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen den Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien für neu gebaute Gebäude erleichtern und den derzeitigen Anteil von rund 7 % erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung auf 14 % verdoppeln. Unter www.erneuerbare-energien.de/ kann sich jeder im Internet mit den gesetzlichen Bestimmungen und den attraktiven Fördermöglichkeiten vertraut machen. Eine persönliche Beratung erhalten Sie bei der Klimahotline 0180 - 200 4 200 (5 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz), z.B. zur Förderung von Solarthermieanlagen, Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen. Nutzen Sie die Chancen, die das neue Wärme Gesetz bildet.
Weniger Energie zu verbrauchen ist gut für die Umwelt und bares Geld wert. Wie Sie mit dem richtigen Wissen auch noch ihren Wohnkomfort steigern können, erfahren Sie in der Energieberatung, die vom Staat gefördert wird.
In persönlichen Gesprächen berät die Verbraucherzentrale zu allen Fragen rund um das Thema "Energiesparen". Dazu finden Sie alle Informationen auf unserer Seite zur Energieberatung.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen wird auch die Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden durch Energieberater des BAFA bezuschusst. Die Zuwendung wird auf Antrag des Energieberaters als Zuschuss zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt und muss im Rahmen der Rechnungsstellung in voller Höhe an den Beratungsempfänger weitergegeben werden. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 € für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser bzw. 360 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Weitere Bonusbeträge sind möglich.
Auf der Seite des BAFA finden Sie nähere Informationen zur Vor-Ort-Beratung und Sie können dort unter Angabe Ihres Wohnortes und Ihrer Postleitzahl einen regionalen Energieberater suchen.
Kein Unternehmen kann ohne Energie produzieren, daher können sich Energieeffizienzmaßnahmen schnell auszahlen. In vielen Betrieben lassen sich je nach Größe erhebliche Einsparpotenziale finden, die im Einzelfall bis zu 30 % betragen können.
Die Klimaschutzinitiavtive fördert den Einsatz den Einsatz und die Entwicklung neuer Technologien in Unternehmen. Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in die Zukunft - ihres Unternehmens und unseres Klimas. Gefördert werden zum Beispiel Mini KWK Anlagen oder energieeffiziente gewerbliche Kälteanlagen.
Eine Informationsoffensive der IHKs erleichtert den Unternehmen vor Ort den Einstieg in die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz. In Betriebesbesuchen durch die Energiecoaches der IHK werden die Unternehmen auf Möglichkeiten der Energieeffizienzberatung und auf andere passende Förderprogramme sowie auf Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter www.dihk.de/klimaeffizient.
Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive der IHKs wird die Weiterbildung von Mitarbeitern in Unternehmen zu Energiemanagern (IHK) bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie unter www.dihk.de/klimaeffizient.